Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) · Teil B, Abschnitt I
Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
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